Wir über uns

Leitbild

Die Bundessporteinrichtungen Gesellschaft mbH (BSPEG) hat als Aufgabe das Management, die Erhaltung und die Verbesserung der vom Bund geschaffenen Sporteinrichtungen, einerseits unter Berücksichtigung der Sportförderung und andererseits der marktwirtschaftlichen Gegebenheiten.

Sie bietet vielfältige, nach modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Anforderungen des Sports entsprechende Sportanlagen. Die Unterkünfte und die Verpflegung entsprechen dem ständig steigenden hohen Qualitätsstandard. Die Bundessport- und Freizeitzentren (BSFZ) sind offen für alle Facetten des Sports und jede Alters- und Leistungsgruppe. Sie dienen insbesondere der sportlichen Betätigung, der Ausbildung, dem Training und der sinnvollen Freizeitgestaltung.

Unternehmensgrundsätze

  1. Die im 149. Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen (BSEOG – BGBl. 149/1998) vorgesehene Sportförderung wird durch die Bundessport- und Freizeitzentren verwirklicht.
  2. Bei jenen Aktivitäten der BSPEG, die nicht der Sportförderung unterliegen, sind betriebswirtschaftliche Kriterien anzuwenden, um die Zuschüsse des Staates zu minimieren.
  3. Als dienstleistungs-, service- und kundenorientiertes Unternehmen haben die Sportlerin und der Sportler im Mittelpunkt zu stehen.
  4. Investitionen im Unterkunfts-, Verpflegungs- und Sportanlagenbereich haben der Qualitätssicherung zu dienen.
  5. Investitionsentscheidungen sind nach dem Gesichtspunkt des sportlichen Nutzens aber auch nach dem Gesichtspunkt der Ergebnisverbesserung zu treffen.
  6. Der Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren sozialer Sicherheit, deren fachlicher Aus- und Fortbildung, deren Motivation und persönlicher Entwicklung werden besonderes Augenmerk geschenkt.
  7. Die BSPEG wird sich am Markt fair verhalten und ist zur Kooperation mit Partnern bereit.
  8. Die Bundessporteinrichtungen sollen im Interesse des österreichischen Sports erhalten bleiben.

Häufig gestellte Fragen

Wenn nicht anders angegeben, ist auch die Benützung der Sportanlagen, die Zurverfügungstellung der notwendigen Sportgeräte und die Benützung der Seminar-Infrastruktur im Preis inkludiert. Dies gilt im Zeitraum von der ersten bis zur letzten Leistung (Mahlzeit). Bei einer Nutzung der Einrichtungen des BSFZ vor der ersten bzw. nach der letzten Leistung (Mahlzeit) wird ein Entgelt für die Anlagenbenützung berechnet. Die Koordination der Benützung der Sportanlagen für die einzelnen Sportkurse erfolgt durch den Leiter vor Ort. Selbstverständlich ist im Vollpensionspreis auch die Unterkunft sowie Frühstück, Mittag- und Abendessen inkludiert.

Kurs­teil­nehmer­Innen bezah­len den Jugend­preis bis zum Ende jenes Kalen­der­jahres, in welchem sie das 18. Lebens­jahr voll­enden.

Die Buchung der freien Plätze er­folgt bis zum jeweili­gen Stich­tag (Sommer­saison: Oktober / Novem­ber des Vor­jahres; Winter­sai­son: April des gleichen Jahres) nach der soge­nann­ten „Priori­täten­liste“ (siehe unten), die auf die Förder­würdig­keit Rück­sicht nimmt. Danach erfolgt die Ver­gabe der noch freien oder frei gewor­de­nen Kapa­zi­täten nach dem Zeit­punkt des Ein­lan­gens. Anmel­dun­gen und Buchun­gen sind direkt in den Stand­orten der Austrian Sports Resorts oder im Inter­net vor­zu­nehmen.

  1. Olympia- und National­kader­ange­hörige, Kurse von National­kadern bzw. Kadern, die das un­mittel­bare Ziel der Heran­­füh­rung an die National­kader haben, Kurse mit Ange­höri­gen des Paralym­pic-Kaders und Sport­ler, die über das HLSZ, die Sport­hilfe bzw. das Öster­reichi­sche Leistungs­sport-Zentrum Südstadt geför­dert werden
  2. Lehr­warte-, Lehrer- bzw. Trainer­aus- und -fort­bil­dun­gen der Öster­reichi­schen Bundes­sport­aka­demien (BSPA)
  3. Trai­nings­kurse, deren Teil­nehmer­Innen regel­mäßig hoch­rangi­ge Meister­schaften der Fach­ver­bände be­streiten
  4. Auswahl­mann­schaf­ten der Dach­ver­bände
  5. speziel­le Sport­kurse für Jugend­liche bis 18 Jahre
  6. Kurse der Insti­tute für Sport­wissen­schaf­ten, Päda­gogi­schen Aka­de­mien und Päda­gogi­schen Insti­tute im ­Rahmen ihrer ­Aus-, Weiter- und Fort­bildung
  7. Übungsleiter­aus- und -fort­bil­dun­gen nach den be­stehen­den Be­din­gun­gen der Bundes- und Landes­sport­­orga­nisa­tionen
  8. Kurse von Schulen für Lei­stungs­sportler­Innen
  9. Sport­vereine
  10. Aus- und Fort­bildungs­kurse von Fun­ktio­nären der Dach- und Fach­ver­bände
  11. Trainings­kurse des Behin­der­ten­sports im Rahmen der in den Bundes­sport- und Frei­zeit­zen­tren be­stehen­den ­Mög­lich­­keiten
  12. Kurse und Schul­ver­an­stal­tungen von Schulen mit sport­lichem Schwer­punkt
  13. Kurse von Schulen und Schul­ver­anstal­tungen
  • Olympia- und Natio­nal­kader­ange­hörige, Kurse von Na­tio­nal­kadern bzw. Kadern, die das unmit­tel­bare Ziel der Heran­­führung an die Natio­nal­kader haben und Sportler, die über das HLSZ, die Sport­hilfe bzw. das Öster­­reichi­sche Leistungs­sport-Zentrum Südstadt geför­dert werden
  • Lehr­warte-, Lehrer- bzw. Trainer­aus- und -for­tbil­dun­gen der Öster­reichi­schen Bundes­sport­aka­demien (BSPA)
  • Auswahl­mann­schaf­ten der Dach­ver­bände
  • spezielle Sport­kurse für Jugend­liche bis 18 Jahre
  • Übungs­leiter­aus- und -fort­bil­dun­gen nach den beste­hen­den Bedin­gun­gen der Bundes- und Landes­sport­­orga­nisa­tionen
  • Kurse der Insti­tute für Sport­wissen­schaf­ten, Päda­gogi­schen Aka­demien und Päda­gogi­schen Insti­tute im ­Rahmen ihrer ­Aus-, Weiter- und Fort­bildung
  • Trainings­kurse, deren Teil­nehmer regel­mäßig hoch­ran­gige Meister­schaften der Fach­ver­bände be­streiten
  • Kurse von Schulen für Leistungs­sportler­Innen
  • Aus- und Fort­bildungs­kurse von Funktio­nä­ren der Dach- und Fach­ver­bände
  • Trainings­kurse des Behinder­ten­sports im Rahmen der in den Bundes­sport- und Frei­zeit­zentren be­stehen­den ­Möglich­keiten
  • Kurse und Schul­ver­an­stal­tungen von Schulen mit sport­lichem Schwer­punkt
  • Kurse von Schulen und Schul­ver­anstal­tungen
  • Senioren­sport­kurse (ab dem 55. Lebens­jahr), sofern diese nicht in der Haupt­sai­son*) statt­finden
  • Inter­natio­nale Kurse nach konkre­ter bilate­raler Verein­barung

*) Haupt­­saison: BSFZ Obertraun: ganz­­jährig, BSFZ Schloß Schielleiten: ganz­jährig, BSFZ Kitzsteinhorn: Winter­­saison, BSFZ Maria Alm / Hintermoos: Winter­­saison, BSFZ Faaker See: Sommer­­saison, BSFZ Südstadt: Juli und August

Reser­vierungs­an­fra­gen richten Sie bitte direkt an den je­wei­ligen Stand­ort der Austrian Sports Resorts, oder Sie fra­gen über das Inter­net an.

Infor­ma­tions­ma­te­rial zu den je­weili­gen Ange­boten erhal­ten Sie direkt bei den ein­zel­nen Stand­orten der Austrian Sports Resorts, über die Zen­trale der Bundes­sport­ein­rich­tun­gen Gesell­schaft mbH sowie virtuell über das Internet unter
www.bsfz.at, www.sportinklusive.at oder www.fussball-camps.at.

Zentrale der Bundes­sport­ein­rich­tun­gen Gesell­schaft mbH.
A-1120 Wien, Schönbrunner Allee 53
Tel. +43/1/803 01 61-0, Fax DW 9, E-Mail: austria@bsfz.at